Werte Leserinnen und Leser,
heute einmal ein paar Worte zu Frau von Storch, einem temporär gesperrten Twitter-Account, der Anzeige der Kölner Polizei gegen Frau von Storch wegen Volksverhetzung und Frau Weidels Vorwurf von Zensur durch soziale Medien. Hier kommt zunächst der Stein des Anstoßes: Die Kölner Polizei hatte per Twitter Neujahrswünsche in einigen Sprachen verschickt, darunter auch auf Arabisch. Frau von Storch empörte sich darüber und schrieb, warum eine offizielle Polizeiseite aus Nordrhein-Westfalen auf Arabisch twittere. Anschließend noch dies:
„Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden zu besänftigen?“
Daraufhin löschte Twitter diese Nachricht und sperrte ihr Konto für 12 Stunden. Frau von Storch stellte daraufhin einen Screenshot der NAchricht auf facebook ein. Auch facebook löschte den Beitrag, hier mit Hinweis auf Volksverhetzung. Die Kölnerr Polizei stellte zudem Anzeige wegen Verstoß gegen §130 StGB „Volksverhetzung“.
Grundsätzlich dies: Man muss unterscheiden zwischen dem, was Twitter und facebook tun und dem, was die Polizei getan hat. Twitter und facebook löschen schon seit Urzeiten Beiträge, wenn sie ihnen nicht passen – und sie brauchen dafür kein deutsches Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Ob wir das als gerechtfertigt empfinden oder nicht, ist völlig unerheblich. Die beiden haben (wie die Redaktionen der Online-Zeitungen) das Hausrecht. Das gilt auch hier im Blog – unflätige Kommentare werden gelöscht.
Die Polizei hat eine Anzeige gegen Frau von Storch wegen Volkksverhetzung gestellt. Da kommt das Strafrecht ins Spiel, und hier entscheiden am Ende Richter, wenn es zu einem Prozess kommt.
Dass – mit ausgelöst durch das neue Gesetz – bei Twitter und facebook jetzt nicht mehr nur weibliche Brüste, sondern auch überspitzte Äußerungen anderer Art gelöscht werden, ist nach wie vor keine Zensur. Man kann das aber leicht vermeiden, indem man sich einer Sprache bedient, die nicht aus der Gosse stammt. Wenn Frau Storch es in ihrem Silvester-Post als unerträglich empfunden hätte, dass die Kölner Polizei neben anderen Sprachen auch auf Arabisch schreibt, wäre nichts passiert. Aber ihre Wortwahl war Gossenniveau und beleidigend, und sie würde sich (hoffentlich) auch gewählter äußern, wenn sie auf der Straße mit ihr unbekannten Menschen spricht.
Das gilt aber für uns alle ganz generell: Einen öffentlichen Beitrag vor dem Abschicken zweimal prüfen und soweit ändern, dass er – laut einem Dritten vorgelesen – nicht klingt wie unkontrolliertes Blöken, würde schon viel helfen. Das verhindert auch Mausrutscher zuverlässig.
Es grüßt herzlich
JL7
P.S. Die bekannte Storch-Ausrede eines „Mausrutschers“ wird hier nicht ziehen. Denn wegen des Postings auf facebook gilt sie als Wiederholungstäterin, die vorsätzlich die Regeln verletzen wollte.
Liebe leute !
[Leben Sie bitte Ihren Antisemitismus woanders aus – Danke, JL7]