Neue Runde: Leistungsschutzrecht für alle!

Werte Leserinnen und Leser,

ich habe gerade einen Brief an Axel Voss geschickt – er ist der meinungsführer im EU-Parlament für das neue EU-Urheberrecht, das unter anderem Uploadfilter und ein europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverleger nach Art des gescheiterten deutschen Leistungsschutzrechts vorsieht. Wie es aussieht, wird das EU-Parlament diese beiden Punkte beschließen. Insbesondere die Abgeordneten der CDU/CSU haben wohl massiv Druck gemacht bei anderen Abgeordneten, um diese beiden Punkte durchs Parlament zu bringen – hinter ihnen steht insbesondere der Axel-Springer-Verlag und dessen Chef Matthias Döpfner. Hier kommt der Brief:

Sehr geehrter Herr Voss,
Sie sind Berichterstatter beim Thema Uploadfilter und Leistungsschutzrecht. Ich habe dazu ein paar Fragen, über deren Beantwortung ich mich sehr freuen würde:

  1. Wie wird sichergestellt, dass Uploadfilter tatsächlich nur urheberrechtlich geschützte Werke beanstanden? Wir leben hier in Deutschland in einer gewissen Filterblase der Freiheit und mögen uns vielleicht nicht vorstellen, dass jemand diese Filter missbrauchen könnte. Aber nicht überall in Europa wird die Meinungsfreiheit so hoch geachtet. Sie wissen, dass in Polen und Ungarn die Unabhängigkeit der Justiz nicht mehr gewährleistet ist, und in weiteren Ländermn regieren inzwischen Parteien, die unter Demokraten als populistisch gelten. Wie also stellt man sicher, dass nicht als nächstes politisch nicht gewünschte Meinungen ebenfalls den Upload-Filtern zum Opfer fallen?
  2. Ich betreibe einen nichtkommerziellen Blog – ohne Werbung und ohne Einnahmen. Das von Ihnen vorangetriebene europäische Leistungsschutzrecht stellt auch geringfügige Inhalte von Presseverlegern unter Lizenzpflicht – das können auch Links auf Zeitschriftenseiten sein, sofern sie aussagekräftig sind, wie es heute beispielsweise bei Spiegel, ZEIT und FAZ der Fall ist. Man mag diese Gefahr übersehen oder kleinreden, aber europäische Juristen sind hier anderer Meinung und sehen diese Gefahr sehr wohl aufziehen – und sei es in Form von Abmahnungen, die speziell das deutsche Recht vorsieht. Können Sie mir garantieren, dass ich als nicht-kommerzieller Blogbetreiber von derartigen Lizenzgebühren wegen gesetzter Links verschont bleibe? Und wäre es nicht besser, Links generell von einer Lizenzpflicht auszunehmen – Informationen im Internet basieren schließlich auf der Verlinkbarkeit?

Ich freue mich auf Herrn Voss‘ Antwort – obwohl ich schätze, dass er nicht antworten wird. Für mich gibt es für das Auftreten der CDU/CSU-Abgeordneten und insbesondere das Eintreten von Herrn Voss und zuvor von Hern Oettinger nur zwei Erklärungen:

  1. Die verantwortlichen Abgeordneten haben auch im Jahre 2018 noch nicht verstanden, wie das Internet funktioniert. Dann sollten sie die Entscheidung denen überlassen, die sich damit auskennen.
  2. Die verantwortlichen Abgeordneten haben nicht das Wohl des Volkes, sondern das Wohl eines speziellen Industriezweiges im Kopf. Dann sollten sie 2019 nicht mehr gewählt werden.

Dass sie damit einer im Rechtsruck befindlichen EU und deren populistischen Regierungen Tür und Tor öffnen für Zensur und Überwachung, sehen sie offenbar nicht (1), oder es schert sie nicht (2). Abgeordnete, die aus Unwisseenheit oder Druck solchen Gesetzen zustimmen, sollten sich schämen, sich Volksvertreter zu nennen.

Es grüßt herzlich

Ihr JL7

 

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1 Antwort zu Neue Runde: Leistungsschutzrecht für alle!

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